05 Oktober 2007

Agenda 2010 - Fordern und Fördern

Die ZEIT stellt sich heute online die Frage, ob die Agenda 2010 einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes hatte. Da kann ich aus meiner ganz persönlichen Sicht der Dinge mit einem klaren JA! antworten. Allerdings hat dieser Effekt wenig mit der großartigen Arbeit der umbenannten Arbeits- und Sozialagenturen, noch weniger mit der Fallmanagerin, die meinen Fall bearbeitet hat und am allerwenigsten mit dem System zu tun, sondern nur und ausschließlich mit meiner eigenen Initiative, entstanden aus unbändiger Wut über eben dieses System.

Man nehme eine Freiberuflerin, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage gerät, weil sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Hauptberuf nicht mehr ausüben kann. Voller Hoffnung begibt sie sich in die tatkräftigen Hände der verbeamteten MitarbeiterInnen einer Sozialagentur, um dort für eine hoffentlich kurze Übergangszeit zumindest den Lebensunterhalt zu sichern. Bewaffnet mit vielen Formblättern und Abhaklisten kehrt sie nach Hause zurück und arbeitet diese ordentlich und sorgfältig durch, begründet ausgiebig, warum eine Trainerin, die sich gerade nicht schmerzfrei bewegen kann, ihren Beruf nicht ausüben kann, durchforstet ihre Unterlagen nach den geforderten Nachweisen und kehrt eine Woche später, den Antrag geordnet und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen, wieder in die Sozialagentur zurück, wo ein hilfsbereiter Mitarbeiter alle Unterlagen kopiert und neu sortiert. Da sie mitgedacht hat (sie ist ja Freiberuflerin und nicht verbeamtet), hat sie bereits ihre Gewerbeanmeldung und ein ärztliches Attest dabei, in dem ihre körperliche Einschränkung bestätigt wird.
Nebenbei erfährt sie, dass sie, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung hat, ihre Lebensversicherung, deren Rückkaufswert zum Antragszeitpunkt ca. 3.000 € beträgt, möglicherweise auflösen muss, da diese Summe über dem Freibetrag liegt und ein mögliches Vermögen zunächst aufgebraucht werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie nicht gewusst, dass sie vermögend ist.
Auf ihre Frage, ob es denn eine Möglichkeit gäbe, den Antrag mit einem Dringlichkeitshinweis zu versehen (schließlich steht der Erste vor der Tür, und sie fragt sich inzwischen, wie sie Miete, Krankenversicherung, Brot und Käse bezahlen soll), antwortet der freundliche antragannehmende Sachbearbeiter, dass dafür der ihr zugeteilte Fallmanager zuständig sei.

Sie macht den ersten kapitalen Fehler: Sie glaubt, dass ein Angestellter im Öffentlichen Dienst selbständig denkt und der antragannehmende Beamte dem antragweiterverarbeitenden Kollegen einen Aktenvermerk mit dem Hinweis auf Dringlichkeit übergibt.

Ja, lachen Sie ruhig über die unglaubliche Naivität der Dame! Und seien Sie sicher, heute weiss sie, dass der Beamtenstatus und die Aufstiegsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst streng dem Peter-Prinzip folgen: In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen. Aber es kommt noch schlimmer:

Da der antragentgegenehmende Beamte noch zusätzliche Unterlagen benötigt, bekommt sie einen neuen Termin für die Antragvervollständigung. Sie bringt die genannten Nachweise; diesmal ist es eine antragentgegennehmende Beamtin, mit der sie zu tun hat. Da diese keinerlei Einwände äußert, geht die Antragstellerin davon aus, dass ihr Antrag jetzt schnellstmöglich bearbeitet wird. Wir schreiben Dienstag, den 7. August des Jahres 2007. Seit dem ersten Kontakt mit der Sozialagentur sind 2 Wochen vergangen.

Sie lachen noch immer? Sie kennen sich aus mit der Arbeitsweise deutscher Ämter? Ihnen ist bekannt, dass deutlich mehr gefordert als gefördert wird? Sie hätten es mir gleich sagen können? Warum haben Sie nicht?

Der Erste geht ins Land, und die betreffende Dame hat das unglaubliche Glück, aufgrund eigener Bemühungen eine neue Tätigkeit gefunden zu haben. Von der Sozialagentur hat sie noch nichts gehört (ein mit dem deutschen Beamtentum vertrauter Insider hat ihr später erklärt, dass Anträge nur dann schneller bearbeitet werden, wenn man den betreffenden Sachbearbeiter täglich, besser noch stündlich anruft und nach dem Fortschritt fragt), bleibt aber gelassen, da Miete und Essen gesichert sind. Trotzdem ist sie der Ansicht, zumindest nachträglich für die 6 Wochen, in denen sie über keinerlei Einkommen verfügen konnte, noch eine Unterstützung beanspruchen zu dürfen.

Hören Sie endlich auf zu lachen!

Am 13. September 2007 erhält sie Post von der Sozialagentur. Hätte sie keinerlei Eigeninitiative gezeigt, aus Unwissenheit oder im Vertrauen auf die Fürsorge von Staat und ausführenden Organen, sie wäre inzwischen möglicherweise wohnungslos, dehydriert und skelettiert.

Ich zitiere die wichtigen Stellen (und hebe die, die mir besonders wesentlich erscheinen, hervor):
Zwischenmitteilung zu Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); hier: Arbeitslosengeld II

Sehr geehrte Frau ...,

über Ihren Antrag kann leider noch nicht entschieden werden, weil die folgenden Unterlagen fehlen:

  • Gewerbeanmeldung
  • beigefügte Selbsteinschätzung zur Selbständigkeit, da diese im Antrag nicht korrekt ausgefüllt wurde
  • ausführliche Stellungnahme, wie es zu der Hilfebedürftigkeit kam, wie also der Lebensunterhalt in den letzten Jahren bestritten wurde
  • Einkommenssteuerbescheide seit Beginn der selbständigen Tätigkeit

Bitte kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht bis spätestens 07.10.2007 nach. Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht antworten wird die Leistung versagt. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch nach Vorliegen aller für die Bearbeitung notwendigen Angaben eine Entscheidung nicht immer sofort möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen


Was soll ich sagen? Die Gewerbeanmeldung war gezeigt, aber nicht kopiert, die Selbsteinschätzung zur Selbständigkeit war vom antragannehmenden Beamten nicht bemängelt
worden, eine Begründung, wie die Hilfebedürftigkeit entstanden war, konnte aus dem ärztlichen Attest ersehen werden und der Lebensunterhalt der letzten Jahre liess sich unschwer aus den beigelegten Betriebswirtschaftlichen Auswertungen des letzten Jahres erkennen. Einkommenssteuerbescheide seit Beginn der Selbständigkeit konnten allerdings nicht vorgelegt werden, weil die Aufbewahrungsfrist bereits verstrichen war.

Stehen Sie wieder auf, und unterlassen Sie dieses alberne Gestrampel mit den Beinen!

Wenn der Sinn der Antragsbearbeitung ist, solange zu warten, bis der/die AntragstellerIn entweder den Hungertod gestorben ist (VORSICHT: SIE SIND möglicherweise NICHT krankenversichert!) oder sich mangels festem Wohnsitz unter Brücken aufhält und deswegen den Anspruch auf Unterstützung verliert, kann ich bestätigen: Gut gemacht!

Sollte es aber ursprünglich darum gehen, Hilfebedürftigen Unterstützung zu gewähren, muss ich feststellen: 6. Setzen. Sie sitzen schon? Lange? Sie müssen Beamter sein!

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