Gestern ist sie eröffnet worden, und man sagt, auch die Akustik sei ganz großartig.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich als Spielverderberin oute - ich kann die Euphorie nicht so kommentar- und klaglos über mich ergehen lassen wie der Herr Zamperoni von den Tagesthemen gestern. Ein paar Daten:
- Die Elbphilharmonie ist auf eine private Initiative aus dem Jahr 2003 zurückzuführen.
- Der Architekt wurde 2003 ohne öffentliche Ausschreibung "gewonnen".
- Der Hamburger Senat stimmte noch Ende 2003 für den Bau unter dem Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.
- Die Fertigstellung des Gebäudes war für 2010 geplant.
- Im Herbst 2006 erhielt ein Konsortium, bestehend aus Hochtief-Bau und Commerzbank, den Zuschlag. Das Investitionsvolumen für die Freie und Hansestadt Hamburg, also die Kosten, die der Steuerzahler zu tragen hatte, betrug 77 Millionen Euro.
- 2007 wurde ein Vertrag abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Betrag auf 114 Millionen Euro erhöht.
- Später musste nachverhandelt werden. Im Dezember 2012 einigte man sich auf eine Netto-Endbausumme von 575 Millionen Euro.
- Am 23.04.2013 wurde bekanntgegeben, dass die Hamburger Steuerzahler nunmehr 789 Millionen Euro aufzubringen hätten. Das ist eine Steigerung um das 10-fache oder auch um 1000%.
- Insgesamt werden vom Hamburger Senat für die Elbphilharmonie Kosten in Höhe von 866 Millionen Euro angeben. Die Kosten für 45 Luxuswohnungen sind in dieser Summe nicht enthalten. Teile des Betrages sollen durch private Spenden aufgebracht worden sein.
- Die Ticketpreise liegen zwischen 11€ und 83€, es gibt Ermäßigungen für Schüler und Studenten. Ermäßigte Preise für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Rentner werden nicht aufgeführt. Tickets für 2017 sind ausverkauft.
- Der verwöhnte Gaumen kann den Konzertgenuss mit einem Besuch des 5-Sterne-Restaurants krönen.
Übrigens wird der monatliche Zusatzbedarf eines alleinstehenden Asylbewerbers in einer Aufnahmeeinrichtung mit 135€ beziffert, außerhalb von Einrichtungen erhalten die Betreffenden einen Betrag in Höhe von 354€. Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II (oder auch "Hartz IV" nach einem verurteilten Straftäter benannt) beträgt seit dem 01.01.2017 409€ monatlich. Wenn Sie mögen, rechnen Sie doch einmal aus, wie viele Menschen in persönlichen Notlagen man mit 866 Millionen Euro helfen könnte.
Ganz ehrlich: Angesichts dieser Zahlen umschattet sich mein Blick, und ich kann die Schönheit des Gebäudes kaum mehr wahrnehmen.
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