03 Juli 2017

Versicherungspflicht, Befreiung von derselben und Erreichbarkeit von Stellen, die das wissen könnten

Wenn Sie Zeit Ihres Lebens ca. 20% Ihres sauer verdienten Geldes zwangsweise in eine Geldanlage stecken, die Ihnen bestenfalls die Rückzahlung eines Teils Ihrer Investition in Aussicht stellt und Sie schlimmstenfalls in die allseits gefürchtete Altersarmut stürzt, wissen Sie jetzt wahrscheinlich nicht, wovon ich schreibe. Aber Sie wissen, dass Sie Mitglied der Deutschen Rentenversicherung sind.
Ich weiß das nicht. Ich bin nicht angestellt. Was ich mir ganz freiwillig so ausgesucht habe.

Außerdem bin ich auch eine Art eierlegende Wollmilchsau Wildschwein, Holzfigur, Schnitzerei : Je nachdem, ob Sie Beratung brauchen, etwas Kurzweil suchen, Hunger haben oder einen zu dicken Bauch, ob Sie eine Eisdiele betreiben oder gerade im Begriff sind, Ihren inneren Schweinehund niederzuringen, kann es durchaus passieren, dass Sie auf mich treffen. Mir ist langweilig, wenn ich immer nur eine Sache mache.

Das führt aber zu Problemen bei der Bestimmung der Rentenversicherungspflicht. Einerseits bin ich per definitionem Lehrerin und also rentenversicherungspflichtig. Sagt die Deutsche Rentenversicherung, und die müssen es wissen, denn immerhin haben sie einen Haufen arbeitsmüder Rentner zu versorgen.
Andererseits bin ich gewerblich tätig und darf mir meine Altersvorsorge selbst aussuchen.
Als Schreiberling gehöre ich eigentlich in die Künstlersozialkasse. Zuvor muss mir jedoch die Deutsche Rentenversicherung bescheinigen, ob ich überhaupt rentenversicherungspflichtig bin. Das steht so im Aufnahmeantrag.
Eine Anfrage diesbezüglich habe ich im Januar gestellt. Diesen Jahres, immerhin.

Letzte Woche habe ich allen meinen Mut zusammengenommen und bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen. Es war nach 13.00 Uhr und niemand mehr da.

Unverdrossen habe ich es heute gleich noch einmal versucht, um 8.00 Uhr. Ich habe jemanden erreicht. Jemanden, die sich auskannte! Und die mir glaubhaft versicherte, dass es egal sei, wo ich einen Antrag stelle, weil sich die Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse irgendwie kennen und austauschen. Wer nun aber zu prüfen hat, ob ich rentenversicherungspflichtig bin oder nicht, konnte sie mir nicht sagen. Vielleicht habe ich es auch nur nicht verstanden. Letzteres ist wahrscheinlicher.

Aber wissen Sie, was diese freundliche und kompetente Dame mir zum Trost sagte? "Glauben Sir mir, wenn ich hier nicht arbeiten würde - ich hätte keine Ahnung, was da in diesen Formularen steht."

Jetzt weiß ich zwei Dinge: 1. Ich bin nicht doof. 2. Wenn ich noch einmal vor der Entscheidung stehe, mich selbständig zu machen, werde ich Fuhrunternehmerin ohne Angestellte. Dann habe ich mit der Rentenversicherung überhaupt nichts zu tun. Was ich nicht weiß: Ob ich rentenversicherungspflichtig bin. 

Ich halte Sie auf dem Laufenden. Sie sind bestimmt brennend am Ergebnis interessiert.

 Kühe, Neugierig, Rinder, Landwirtschaft  Oder etwa nicht???  Hund, Tier, Continental Bulldog

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