20 Mai 2009

Burkini - Die neue Freiheit beim Schwimmen

Heute habe ich eine Idee bekommen, warum die deutschen Gerichte so langsam richten. Ganz davon abgesehen, dass sie sich mit Maschendrahtzäunen, den Arbeitszeiten krähender Hähne und eventuell auf das Nachbargrundstück herabfallender Äpfel auseinandersetzen müssen, kommt im Bemühen, unterschiedliche Kulturen unter einen Hut zu bringen, auch die eine oder andere religiöse Stilblüte zum Vorschein.
So musste sich kürzlich ein Gericht damit befassen, ob ein 7-jähriges muslimisches Mädchen vom Schwimmunterricht befreit werden darf, weil es aufgrund der straffreligiösen Ausrichtung der Eltern, denen es wichtig ist, ihr Kind vor sexuellen Versuchungen zu bewahren (Was im zarten Alter von 7 Jahren ungeheuer wichtig ist: Da fangen die Gören nämlich schon an, Papas Pornosammlung zu durchwühlen und Mamis Vibrator zweckzuentfremden!), nur einen Burkini (Das ist ein zweiteiliger Schwimmanzug inclusive Kopfbedeckung, der selbstverständlich nicht eng sitzt.), tragen darf. In diesem könnte es aber ertrinken, weil der Stoff sich mit Wasser vollsaugt beim Schwimmen. Außerdem könnte es gehänselt werden, weil alle anderen Kinder weniger stoffintensive -kinis tragen.

Das Gericht tagte lange und beschloss, dass das Schwimmen trotzdem zumutbar und es die Aufgabe der Lehrkraft sei, für einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu sorgen und zu verhindern, dass dieses arme Mädchen ausgegrenzt wird.

Das nenne ich eine sinnvolle Beschäftigung des zuständigen Gerichts! Möglicherweise ist vorher die Klassenlehrerin bei Papa zu Kreuze gekrochen und hat um die Schwimmerlaubnis für die Tochter gebettelt.

Sie finden, dass ich politisch nicht korrekt schreibe?

Dann drehen wir doch die Situation einmal um: Eine junge Frau, alleinerziehend, sucht und findet einen Arbeitsplatz in einem muslimischen Land. Die Frau ist katholisch, ihre Tochter ebenfalls, und sie ist der festen Überzeugung, dass es möglich sein sollte, ihren Glauben auch in der Fremde ausüben zu dürfen. Da sie außerdem bekennende Feministin ist, besteht sie darauf, dass ihre Tochter erstens ohne Verhüllung auf die Straße gehen und sich zweitens im Sportunterricht mit den ortsansässigen Jungen messen dürfen sollte. Immerhin sollte sie trotz des Ortswechsels und bei allem Integrationswillen auch ihrer Religion und ihren Überzeugungen gemäß leben dürfen. Da, wo sie herkam, war das ein Grundrecht.
Die Lehrer verweigern das und bestehen auf Kopftuch und Zurückhaltung. Frauen sind nämlich sexuell manipulierbar. Meistens merken sie das nicht einmal, weil sie den Männern an Rationalität und Charakterfestigkeit weit unterlegen sind.

Die junge, alleinerziehende Mutter zieht vor Gericht, um die Ausübung ihres Glaubens und ihrer Kultur durchzusetzen.
Wenn es gut läuft, verliert sie Arbeit und Aufenthaltsgenehmigung und wird wieder ALG-II-Empfängerin.
Wenn sie sich das falsche Land ausgesucht hat, wird sie wegen Verstoßes gegen Wasauchimmer gesteinigt. Oder ins Gefängnis gesteckt, wenn es gut läuft. Die Frauenbeauftragte, die das verhindern könnte, gibt es hier leider nicht.

Natürlich ist das Fiktion. Alleinerziehende Frauen suchen keine Jobs in Ländern, die einen Burkini vorschreiben.

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